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Betriebsvereinbarung „Sucht“

Durch eine Betriebsvereinbarung wird ein rechtlicher Rahmen für die betriebliche Suchtarbeit geschaffen. Unter anderem wird darin der Umgang mit auffälligen oder abhängigkeitserkrankten Menschen geregelt. Einige Regelungsbereiche sollten in einer Betriebsvereinbarung zwingend vorhanden sein (siehe Link). Alle Mitarbeiter*innen müssen über Betriebsvereinbarungen informiert sein. Musterbeispiele finden Sie auf der Seite der DHS in den Leitfäden.