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Wiedereingliederung

Ziel der Wiedereingliederung ist es, die Rückkehr an den Arbeitsplatz und in das Berufsleben zu unterstützen. Es gibt unterschiedliche Verfahren der Unterstützung. Als ein geeignetes Instrument hat sich die „Stufenweise Wiedereingliederung“ erwiesen. Die Stufenweise Wiedereingliederung erleichtert den Übergang von „Krankheit“ zu „Arbeitsfähigkeit“. Schrittweise werden erkrankte Mitarbeiter*innen an die volle Arbeitsbelastung herangeführt. Per Gesetz ist auch das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) geregelt (§167 SGB IX). Das BEM-Verfahren zielt darauf ab, die Arbeitsunfähigkeit eines*r erkrankten Mitarbeiter*in zu überwinden, mit Leistungen und Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.

Um das Verfahren der Wiedereingliederung von abhängigkeitserkrankten Mitarbeiter*innen festzulegen, empfiehlt es sich eine entsprechende Dienst- oder Betriebsvereinbarung zu schließen.