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Arbeitsschutz
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber*innen, Vorkehrungen für gefährliche Arbeitsbereiche zu treffen und gesundheitliche Gefährdungen am Arbeitsplatz abzubauen sowie die Arbeitnehmer*innen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit zu unterweisen. Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes ist festgelegt, dass Arbeitgeber*innen eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) durchzuführen haben.